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Pressespiegel

20 | 06 | 2010

Verdienst behalten

Gesetzesänderung bei Ferienjobs
Siegerland Kurier

  • Die Sommerferien kommen näher und etliche Schüler möchten sich wieder etwas Geld mit einem Ferienjob verdienen. Zumeist steckt dahinter, dass sich die Jugendlichen einen bestimmten Wunsch erfüllen möchten, wie zum Beispiel die Teilnahme an einer Jugendfreizeit, den Erwerb eines Musikinstrumentes oder anderer Dinge.
    Bislang trat bei jenen Jugendlichen Enttäuschung ein, die in einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft leben müssen, denn der Verdienst aus dem Schülerjob wurde weitestgehend - wie das Einkommen Erwachsener - mit den Hartz IV-Leistungen verrechnet.
    „Es ist kein guter Lerneffekt, wenn junge, Menschen schon während ihrer Schulzeit erleben, dass sich Arbeit für sie anscheinend nicht lohnt", weiß Willi Brase, Vorsitzender DGB-Region Südwestfalen. Ab dem 1. Juni dieses Jahres ist nun eine erfreuliche Gesetzesänderung in Kraft getreten. Ab jetzt können Schüler von allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen ihren Verdienst aus Ferienjobs behalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Jugendlichen dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und sie dürfen keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Außerdem darf der Job pro Kalenderjahr höchstens vier Wochen in den Schulferien ausgeübt werden und nicht mehr als 1200 Euro einbringen. „Es ist gut, dass die Schüler aus Familien mit Hartz IV-Leistungen, die ohnehin auf vieles verzichten müssen, sich jetzt auch mal ein paar Musik- oder Reitstunden oder ein Zweirad erarbeiten können", so Brase weiter. Solche positiven Erfahrungen steigerten auch die Motivation, sich frühzeitig mit dem Erwerbsleben auseinander zu setzen.

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