Aktuell
16 | 07 | 2010
Willi Brase kritisiert Entwurf des Arzneimittelneuordnungsgesetzes
Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Unterbezirksvorsitzende Willi Brase aus Siegen-Wittgenstein bemängelt den am 29. Juni 2010 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.
- „Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes spielt der Pharma-Lobby in die Hände, bewirkt Mehrausgaben der Kassen, Mehrkosten für Patientinnen und Patienten und ist auch noch handwerklich schlecht gemacht. Die schwarz-gelbe Koalition macht also weiter wie bisher: eine Politik voller Pleiten und Pannen, eine Politik für ihre Klientel und eine Politik, die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet“, sagte Willi Brase.
Vier Aspekte seien an dem Gesetzentwurf konkret zu beanstanden. Die freie Preisfestsetzung durch die Hersteller bei neuen Arzneimitteln werde zwar eingeschränkt, allerdings dürfe der Hersteller – soweit ein neues Arzneimittel einen Zusatznutzen bringt – im ersten Jahr den Preis selbst festlegen. Der Spitzenverband der Krankenkassen und der Hersteller verhandle in den Folgejahren dann einen Rabatt. Experten würden jedoch damit rechnen, dass die Hersteller in Erwartung der später zu gewährenden Rabatte, die Preise für neue Arzneimittel noch höher ansetzen als bisher, um durch Gewinne im ersten Jahr spätere Mindereinnahmen zu kompensieren. Für die Krankenkassen entstehe so keine Entlastung in Höhe von 2. Mrd. Euro – wie angekündigt –, sondern vielmehr seien mit weiteren Ausgabeerhöhungen zu rechnen. Völlig unklar sei auch, auf welcher Grundlage der Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels bewertet würde.
„Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Versicherte nicht an Arzneimittel gebunden sind, für die ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Ein Versicherter kann sich auch für ein anderes, teureres Arzneimittel entscheiden. Die Mehrkosten hat er allerdings selbst zu tragen. Es sind also schlicht und einfach Mehrausgaben und keine Wahlfreiheit und Patientensouveränität, wie es einem die FDP vormachen will. Auszuschließen sind auch nicht finanzielle Anreize für Ärzte, die es schaffen, den Umsatz bestimmter Arzneimittel zu steigern. Am gefährlichsten für Patientinnen und Patienten wiegt aber, dass sie aus wirtschaftlichen Erwägungen weniger geeignete Arzneimittel erhalten. Dies ist nicht hinnehmbar“, erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete.
Starke rechtliche Lücken seien vor allem bei der Geltung des Wettbewerbsrechts zu finden. Der Kabinettsentwurf sehe eine umfassende Geltung des Kartellrechts für die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vor. Somit seien im Bereich der Krankenkassen Kartellabsprachen und die Bildung von Oligopolen untersagt. Allerdings seien nach EU-Recht Krankenkassen keine Unternehmen, für sie gelte das europäische Kartellrecht also nicht. Bewusst werde hier ein Widerspruch zwischen nationalem und EU-Recht geschaffen. Bei solch unterschiedlichen Rechtsanwendungen habe das europäische Kartellrecht eindeutig Vorrang vor dem nationalen Kartellrecht. Der deutsche Gesetzgeber dürfe das Kartellrecht somit nicht auf Nicht-Unternehmer anwenden. Diese neue Regelung verstoße also eindeutig gegen EU-Recht.
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