Aktuell
09 | 02 | 2010
Pakete über 10 kg und Massensendungen werden teurer
Die Zeche bezahlen Verbraucherinnen und Verbraucher, gemeinnützige Einrichtungen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände
- Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsatzsteuerpflicht von Post-Universaldienstleistungen erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Willi Brase aus Siegen-Wittgenstein:
„Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf schränkt den von der Mehrwertsteuer befreiten Post-Universaldienst – abweichend vom geltenden Postgesetz und der Universaldienstleistungsverordnung – erheblich ein: Für Pakete zwischen 10 und 20 Kilogramm sowie Massensendungen z. B. von Behörden, Banken, Kirchen, Ärzten, Vereinen, Parteien und Gewerkschaften werden in Zukunft 19 % Mehrwertsteuer fällig. Dies widerspricht den europäischen Vorgaben, wonach Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien sind, damit sie für die Kunden – im Sinne der Daseinsvorsorge – möglichst billig sind.
Die Zeche für die erhofften Steuermehreinnahmen von 300 Mio. Euro jährlich zahlen letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die die Mehrkosten abgewälzt werden. Andere, wie Wohlfahrtsverbände, Vereine und Kirchen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden erheblich belastet. Daran sollten CDU/CSU und FDP bei ihren nächsten Sonntagsreden über das Ehrenamt denken. Da auch der öffentliche Sektor der Gemeinden nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die kommunalen Kassen weiter ausgeblutet. Bereits das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarz-gelben Koalition hat Einnahmeausfälle von 1,6 Mrd. Euro für die Kommunen zur Folge. Die SPD fordert daher umgehend einen Rettungsschirm für Kommunen. Zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzlage der Kommunen soll der Bund - befristet für zwei Jahre - seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft um drei Prozentpunkte anzuheben. Dies würde einen Entlastung von insgesamt rund 800 Mio. Euro für zwei Jahre bedeuten.
Aber die Folgen für die Menschen vor Ort und betroffene Unternehmen und Organisationen scheint die Bundesregierung nicht zu scheren und ist auch nicht gesetzeskonform. Unter dem Vorwand, Wettbewerb im Postsektor herstellen zu wollen, unterläuft die Bundesregierung ihre grundgesetzliche Verpflichtung, einen günstigen und flächendeckenden Universaldienst zu garantieren. Postdienstleistungen werden für viele teurer und die Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten immer schlechter.
Viel mehr als das Dogma des Wettbewerbs interessiert die Bevölkerung, wie viele Postämter noch erhalten bleiben, wie zuverlässig die neuen Post-Agenturen arbeiten und ob die im Postsektor Beschäftigten ohne staatliche Zuzahlungen von ihrer Arbeit leben können.
Vor dem Hintergrund der mehrwertsteuerrechtlichen Subventionierung von Hotelübernachtungen wird auch hier die Richtung schwarz-gelber Umverteilung sichtbar: Millionen Nutzer öffentlicher Dienstleistungen – bald sind auch die kommunalen Dienstleister dran – zahlen ihr Scherflein für eine kleine Klientel, ob es Hoteliers oder Lohndrücker in der Postbranche sind.“
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