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28 | 01 | 2010
Willi Brase: Kurzarbeit schützt vor Arbeitslosigkeit
SPD-Bundestagsfraktion fordert Verlängerung der Bezugsdauer
- Die SPD-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag die Verlängerung der maximalen möglichen Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 36 Monate gefordert. „Die Bundesregierung hatte die Bezugsdauer ab 1. Januar 2010 nur für 18 Monate beschlossen. Dieser Zeitrahmen reicht angesichts des angespannten Arbeitsmarktes allerdings nicht aus“, erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Willi Brase aus Siegen-Wittgenstein. Firmen, die erst ab 2010 auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen müssten, würden dadurch schlechter gestellt als Betriebe, die bereits in 2009 Kurzarbeit in Anspruch genommen hätten.
Wie wichtig die Kurzarbeit sei, zeige auch ein Blick auf die Situation vor Ort. „Laut aktuellem Bericht der Agentur für Arbeit Siegen haben rund 950 Unternehmen für 38.700 Beschäftigte Kurzarbeit beantragt. Diese Zahl liegt zwar leicht hinter dem Vormonat, allerdings wird davon ausgegangen, dass der Bedarf 2010 ansteigt. Die Agentur für Arbeit Siegen belegt ein hohes Interesse bei Informationsveranstaltungen“, sagte Willi Brase. Zu der schwierigen konjunkturellen Lage käme hinzu, dass der Arbeitsmarkt vor Ort durch die Witterungsbedingungen und der Beendigung des Weihnachtsgeschäftes belastet wird. „Ein starker Anstieg der Arbeitslosenquote auf 13,5 Prozent ist in der Region Wittgenstein zu verzeichnen. Hier wird Personal aufgrund konjunktureller Einflüsse entlassen. Man stelle sich vor, welches Szenario wir in Siegen-Wittgenstein hätten, wenn die Kurzarbeit, wie in Kraft gesetzt, begrenzt würde.“
Aufgrund dieser Situation will die SPD-Bundestagsfraktion auch die Sonderregelung für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit verlängern. „Diese Regelung ist zur Zeit bis Ende 2010 befristet. Hier wollen wir eine Verlängerung, damit das Kurzarbeitergeld besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv bleibt“, erklärte der SPD-Bundestagabgeordnete.
Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag unter anderem mit dem Hinweis auf das Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Hiernach wird es für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt entscheidend sein, wie Unternehmen in den kommenden Monaten die Kosten der Weiterbeschäftigung relativ zu den Entlassungs- und späteren Such-, Einstellungs- und Einarbeitungskosten einschätzen werden. Dass die Kostenabwägung bisher zu Gunsten des Haltens der Arbeitskräfte ausgefallen ist, läge nicht zuletzt an der Kostenerleichterung durch die Veränderung bei der Kurzarbeiterregelung.
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