Aktuell
06 | 01 | 2010
Regierungskoalition öffnet Steuerflucht und Steuerhinterziehung Tür und Tor
Steuerhinterziehung kostet Milliarden
- Das von der Großen Koalition verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung wird durch ein Schreiben aus dem Haus des Bundesfinanzministers Schäuble vom 5. Januar 2010 offenbar gezielt außer Kraft gesetzt. Angeblich erfülle kein Staat oder Gebiet zum 1. Januar 2010 die Voraussetzungen für Maßnahmen nach dem Gesetz.
„Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich in der letzten Legislaturperiode massiv gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung eingesetzt. Die jetzige Regierung behauptet einfach, es gäbe keine Steueroasen mehr und macht das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wieder rückgängig. Es ist ein Skandal. Denn die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) gibt weiterhin eine „graue Liste“ heraus mit Ländern wie den Bahamas oder Malaysia, die zwar offiziell Steuerhinterziehung bekämpfen, praktisch aber nichts dagegen tun können. Steueroasen existieren also nach wie vor. CDU/CSU und FDP verschließen aktiv ihre Augen vor dem Problem der Steuerflucht“, erklärte Willi Brase. Nach wie vor würden der Bundesregierung jedes Jahr durch Steuerhinterziehung Milliarden Euro verloren gehen. Angesichts der Finanzkrise und der massiven Ausgaben der Bundesregierung wie etwa durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sei ein solcher Vorgang nicht nur befremdlich, sondern geradezu unverantwortlich. „Die Bundesregierung wirft gutes Geld in den Mülleimer und fördert Reiche, die noch reicher werden können“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete
Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sollte die Umsetzung der von der OECD entwickelten Standards zur Transparenz und umfassenden Auskunftsaustausch in Steuersachen gefördert und die Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden bei Geschäftsbeziehungen in unkooperativen Staaten verbessert werden. Wer Geschäftsbeziehungen zu einem Staat unterhält, der den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch nicht einhält, sollte künftig erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden erfüllen. Tut er dies nicht, können ihm zum Beispiel der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden versagt bleiben.
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