Seitenanfang

Sprungmarken

Hauptinhalt

POSITION:

06. Februar 2012

Neuregelungen in der Sportbootschifffahrt erhöhen Sicherheitsrisiko

Zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ im Deutschen Bundestag erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Willi Brase aus Siegen-Wittgenstein:

„Es ist schon erstaunlich, dass Warnungen von Expertinnen und Experten im Rahmen von Anhörungen, die in der Regel Anträgen und Gesetzesvorhaben vorangehen, derart ignoriert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte dem Antrag der Regierungskoalition durchaus zugestimmt, da er eine Reihe von Vorschlägen enthält, die zur Steigerung der Attraktivität des Wassertourismus in Deutschland beitragen. Allerdings wird der Antrag dem Sicherheitserfordernis auf dem Wasser in gravierender Weise nicht gerecht.

Mit der vorgesehenen Anhebung der Führerscheinpflicht von 3,68 kW (5 PS) auf 11,4 kW (15 PS) werden bewusst Risiken auf deutschen Gewässern in Kauf genommen, vor denen die meisten Sachverständigen in der Anhörung gewarnt hatten. Außerdem fehlen bei dieser Festsetzung begleitende Regelungen zur Haftpflichtversicherung und zum Mindestalter der Bootsführer. Durch die fehlende Erfahrung von Motorsportbootführern, die dann ein Sportboot bis 11,4 kW (15 PS) ohne Prüfung fahren dürfen, sind zum Beispiel große Gefahren beim Schleusenbetrieb vorprogrammiert. Darüber hinaus negiert der Antrag völlig den offensichtlichen Konflikt mit Umweltschutzbelangen, da eine Schulung von Bootsführern von Booten bis 15 PS nicht mehr erfolgt und Beeinträchtigungen für Uferbefestigungen und Röhrichtgebiete durch Wellenschlag nicht ausgeschlossen werden können.

Die bisherigen Regelungen zur Nutzung von Charterbooten haben sich aus touristischer Sicht bewährt. In der Anhörung wurde aber unterstrichen, dass bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei immer wieder Mängel festgestellt werden. Insofern erwächst aus der im Antrag geforderten Freigabe von zusätzlichen Fahrtstrecken mit geringer Güterschifffahrt ein nicht kalkulierbares Risiko. Dieses würde sowohl bei Binnenrevieren, jedoch noch mehr auf Ostseerevieren entstehen, da eine ausreichende Einweisung für die Bootscharterer fehlt.“