Portrait
Abgeordnetenentschädigung und DGB-Tätigkeit
Ich beziehe eine Abgeordnetenentschädigung von 7668 Euro. Diese Abgeordnetenentschädigung wird natürlich versteuert. Ein Arbeitsaufwand von 60 Stunden und mehr in der Woche ist nicht ungewöhnlich, besonders im Wahlkreis, wo auch an Wochenenden die Anwesenheit des Abgeordneten bei vielen Aktivitäten gefordert wird.
Von der Abgeordnetenentschädigung gehen die gesetzlichen Anteile für die Kranken- und Pflegeversicherung ab, mein Beitragsatz bei der AOK beträgt 14,9%, bei der Pflegeversicherung 1,7%, die Hälfte wird von der Bundestagsverwaltung bezuschusst - wie bei jedem Arbeitnehmer/in. Aus solidarischen Gründen bin ich Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse geblieben und nehme die Beihilferegelung für Abgeordnete nicht in Anspruch.
Als DGB-Regionsvorsitzender beziehe ich ein Gehalt von 656,00 Euro monatlich und anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach den Vereinbarungen für die Beschäftigten des DGB. Dieses Gehalt wird versteuert und es werden Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entrichtet.
Diese Vereinbarung mit dem DGB entspricht einer Tätigkeit von 5,31 Stunden in der Woche. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit für die DGB-Funktion ist oftmals höher und ist somit Ausdruck des Engagements für arbeitnehmerorientierte Politik. Gleichzeitig wurde eine zusätzliche Gewerkschaftssekretärin bei der DGB-Region eingestellt, damit insgesamt die Funktions- und Arbeitsfähigkeit jederzeit gegeben ist.
Die Tätigkeit des DGB-Regionsvorsitzenden ist eine Wahlfunktion auf Zeit und begründet ein Arbeitsverhältnis. Das regionale Parlament der Arbeit (die gewählten Delegierten der Mitgliedsgewerkschaften in der Region) wählt für vier Jahre den Vorsitzenden. Meine derzeitige Amtszeit läuft bis zum September 2013.
Kostenpauschale
Die Pauschale deckt unvermeidbare Kosten ab. Zum Beispiel eine Zweitwohnung in Berlin. Zum Beispiel ein leistungsfähiges Büro im Wahlkreis. Zum Beispiel ein Auto, um in ländlichen Stimmbezirken überhaupt "vor Ort" sein zu können. Und hier eine Spende für soziale Belange, dort eine Spende für Vereine und Verbände, da ein Pokal für das örtliche Fußballturnier ... und nicht zuletzt erhebliche Zuwendungen für Veranstaltungen und Aktionen der heimischen "Basis", die von "ihrem" Abgeordneten ganz selbstverständlich erwartet, dass er mit gutem Beispiel vorangeht.
Weil ein "MdB" auch im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat (der ein Büro stellt, Reisekosten abdeckt und Kilometergeld bezahlt), und weil eine Einzelabrechnung aufwendiger wäre, gibt es die Kostenpauschale. Sie beträgt zur Zeit 3868 € und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. In vielen Fällen reicht die Pauschale nicht aus.




